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SANATORIUM WINTERSTEIN

Bestätigung des niedrigsten Tagessatzes

Hier erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Krankenkasse oder Beihilfestelle über den angebotenen niedrigsten Tagessatz. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus. Es ist mit dem Kurantrag einzureichen.

 

Bestätigung

 Unser Sanatorium ist eine staatlich konzessionierte Privat-Krankenhausanstalt. Es steht unter ständiger ärztlicher Leitung und verfügt über alle notwendigen Einrichtungen und entsprechend geschultes Personal.
Es steht unter Aufsicht des staatlichen Gesundheitsamtes, sowie des Gewerbeamtes (Konzession laut § 30 der Gewerbeordnung) und ist von allen Behörden und Krankenkassen als beihilfefähig anerkannt (§ 47 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheits-wesens vom 30.03.1935 - RGS. NW.S. 7 - Abs. 4). Die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V und § 107 Abs. 1 SGB V werden erfüllt.
Es werden nur Personen aufgenommen, die sich einer Krankenbehandlung unterziehen. Sonstige Gäste werden nicht aufgenommen. Eine Konzession als Beherbergungsbetrieb nach dem Gaststätten-gesetz liegt nicht vor.
Für Kuren die mit einem Sozialversicherungsträger nach § 111 Abs. 2 SGB V abgerechnet werden,  beträgt der derzeit gültige Pflegesatz 86,78 €  pro Tag und Person.
Der niedrigste Verpflegungssatz in unserem Sanatorium beträgt zur Zeit 59,00 € pro Tag und Person. Dies gilt auch für Sozialversicherte. (Inklusivpreis für Unterkunft und voller Verpflegung im Doppel- oder Einzelzimmer). Die Preise für verordnete Heilbehandlungen werden beihilfekonform abgerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Sanatorium Winterstein UG & Co KG
                 Bad Kissingen

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