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SANATORIUM WINTERSTEIN

Kurarten:

Ambulante Badekur (auch ambulante Reha-Kur) 

Diese Kurart kommt auch dann in Frage, wenn eine stationäre Kur nicht durchsetzbar ist. Dabei verteilen sich die Kosten wie folgt:

Unterbringung: Hier zahlt Ihnen der Kostenträger einen Zuschuss von 8,- € bis 13,- € pro Tag (je nach Regelung der KK). Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden zunächst vor Ort direkt bei der Kureinrichtung beglichen, danach reicht der Patient die Zuschussforderung bei der Krankenkasse ein.

Arztkosten: Diese Kosten werden in vollem Umfang von Ihrer Krankenkasse übernommen und von der Kureinrichtung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Anwendungen: Diese Kosten (nur kassenfähige Leistungen) übernimmt die Krankenkasse. Der Patient steuert lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von z. Zt. 10% bei.

Stationäre Reha- oder Vorsorgekur 

Bei der stationären Kur übernimmt der Kostenträger alle Kosten (Unterbringung mit Vollpension, Arztkosten, Anwendungskosten, Kurtaxe). Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil aus eigener Tasche. Dieser beträgt z. Zt. 10,- € pro Tag.

Beihilfe-Kuren 

Diese Kurart gilt nur für Beamte. Die Kosten der Kur werden hier zu einem von der Beihilfestellte vorgegebenen Prozentsatz von dieser übernommen. Der Restbetrag ist privat aufzubringen, sofern er nicht von einer abgeschlossenen Zusatzversicherung übernommen wird. Hier erhält der Kurgast eine detaillierte Abrechnung von der Kureinrichtung, die er zunächst direkt vor Ort begleichen muss. Anschließend holt er sich den verauslagten Betrag über die Beihilfestelle und evtl. von der Zusatzversicherung wieder zurück. 

Private Pauschalkur 

Dabei entscheiden Sie ganz alleine, wann Sie wo kuren möchten. Alle Kosten gehen zu Ihren Lasten. Der fällige Betrag ist direkt vor Ort bei der Kureinrichtung zu begleichen. 

Kur über Postbeamtenkrankenkasse 

Für Postbeamte wendet die Postbeamtenkrankenkasse entweder eine pauschale Abrechnung an, bei der alle Leistungen von der Kureinrichtung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, oder es wird eine detaillierte Abrechnung vereinbart. In diesem Fall unterscheidet man zwischen A-Mitgliedern (einfacher Dienst) und B-Mitgliedern (mittlerer, gehobener, höherer Dienst).
 
Für A-Mitglieder: Alle Kosten werden direkt an die Kureinrichtung bezahlt. Die Rechnungen für Arzt und Anwendungen reicht der Kurgast anschließend bei der Beihilfestelle zur anteilsmäßigen Rückerstattung ein.

Für B-Mitglieder: Alle Kosten werden direkt an die Kureinrichtung bezahlt. Anschließend reicht der Kurgast die Rechnungen bei der Post-Beamtenkrankenkasse, Beihilfestelle und ggf. bei seiner Zusatzversicherung zur Rückerstattung ein.

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